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In Niedersachsen die umgangssprachliche Bezeichnung für die gesetzliche Möglichkeit, nach einer dreijährigen Berufsausbildung und nach mindestens drei Jahren Berufserfahrung fachgebunden studieren zu können. Fachgebunden bedeutet, dass den Bewerber*innen nur bestimmte Studiengänge offen stehen, die der Berufsausbildung zugeordnet werden können. Die Zuordnung wird individuell durch die Hochschulen vorgenommen.

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A

Das Abitur bezeichnet sowohl den höchsten Schulabschluss der Bundesrepublik Deutschland als auch die Abschlussprüfungen der gymnasialen Oberstufe. Mit dem Abitur wird die Allgemeine Hochschulreife und damit die Befähigung zum Studium an einer deutschen Universität erlangt.

Akademische Grade sind Abschlussbezeichnungen, die von dazu berechtigten Hochschulen vergeben werden. Sie werden nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium in Zusammenhang mit einer besonderen wissenschaftlichen Leistung durch Aushändigung einer Urkunde verliehen.

Die mittlerweile wohl bekanntesten akademischen Grade sind die Abschlüsse Bachelor oder Master, es gibt aber auch Studiengänge, die mit anderen akademischen Graden abschließen.

Zum Mittelbau einer Hochschule zählen alle qualifizierten Fachkräfte, die in Lehre und Forschung zwischen der Ebene der Professor*innen und den Studierenden angesiedelt sind. Dort finden sich vor allem Doktorand*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben.

Einrichtung einer Hochschule für die Belange von ausländischen Studieninteressierten und Studierenden sowie deutschen Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt planen (englisch: International Office).

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Die Akkreditierung ist ein Verfahren zur Begutachtung von Bachelor- und Masterstudiengängen, um die Qualität des Studienabgebotes zu sichern und vorgegebene Standards einzuhalten. Die Akkreditierung wird durch verschiedene Agenturen vorgenommen. Nach einer erfolgreichen Begutachtung erhält der Studiengang das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates. Wenn das gesamte Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule akkreditiert wurde (Systemakkreditierung), kann diese das Siegel des Akkreditierungsrates selbst verleihen.

Der Akkreditierungsrat überprüft die Akkreditierungsagenturen und verleiht ihnen die Berechtigung, die Studiengänge an den Hochschulen zu akkreditieren.

Berechtigung zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen in Deutschland. Die allgemeine Hochschulreife erwirbt man z. B. mit dem Abitur, erhält sie in der Regel aber auch durch den Abschluss eines ersten Hochschulstudiums.

Andere Bezeichnung für Zentrale Studienberatung (ZSB). Beratungseinrichtung an den Hochschulen für Studieninteressierte, Studierende und alle anderen, die Fragen rund ums Studium haben. Die Beratungsstellen informieren über Studiengänge, beraten und unterstützen z. B. bei der Studienwahl und helfen bei der Orientierung an den Hochschulen. Als Ansprechpartner*innen für Studierende bieten sie Unterstützung bei der Gestaltung eines erfolgreichen Studienverlaufs.

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Als Alumni werden die Absolvent*innen einer Hochschule bezeichnet.

Eine Anerkennung von Leistungen hat zur Folge, dass eine vorhandene Bildungsqualifikation von der Hochschule genauso anerkannt wird, als wäre die Leistung direkt an der eigenen Hochschule erbracht worden. Dafür muss zuvor die Gleichwertigkeit festgestellt werden.

Angewandte Hochschulen, auch Fachhochschulen (FH) oder Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) genannt, bieten vor allem Studiengänge an, die im Studium einen Schwerpunkt auf die praktische Anwendung setzen. Das Studienangebot umfasst insbesondere die Bereiche Technik, Soziales, Gestaltung und Wirtschaft. Bei vielen privaten Hochschulen handelt es sich vom Typ her um Fachhochschulen.

Grundsätzlich ist es möglich, Kenntnisse und Fähigkeiten, die schon vor dem Studium und außerhalb der Hochschule erbracht wurden, auf das Studium anrechnen zu lassen. Bei der Anrechnung durch die Hochschule werden dann einzelne oder mehrere Prüfungsleistungen ersetzt. Ziel ist es, dass bereits erworbene Kompetenzen nicht mehrfach abgeprüft werden müssen und sich dadurch die Studienzeiten verkürzen.

Die Approbation ist die staatliche Anerkennung der Qualifikation einer Person zur Ausübung eines Heilberufes. Die Voraussetzungen sind in den jeweiligen Approbationsordnungen geregelt. Für folgende Berufe muss in Deutschland eine Approbation beantragt werden: Arzt*Ärztin, Zahnarzt*Zahnärztin, Tierarzt*Tierärztin, Psychologische*r Psychotherapeut*in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in, Apotheker*in. 

Selbstverwaltetes Organ, das die Interessen der Studierenden an Hochschulen vertritt und für dessen Finanzierung bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung von allen Studierenden Beiträge erhoben werden. Die Mitglieder werden jedes Jahr vom Studierendenparlament gewählt.

Bezeichnung für den größten Hörsaal einer Hochschule.

Das Aufstiegs-BAföG kann als Pendant zum Studierenden-BAföG im Bereich der beruflichen Bildung beantragt werden. Es leistet Unterstützung bei der Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungskosten für eine berufliche Aufstiegsfortbildung. Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse sowie Fortbildungen zum*zur Techniker*in oder Erzieher*in. 

Als Aufstiegsfortbildung bezeichnet man eine Maßnahme der beruflichen Fortbildung, die im Regelfall auf eine abgeschlossene Berufsausbildung aufbaut und für die Wahrnehmung einer Aufgabe mit einem größeren Verantwortungsbereich bzw. mit einer höheren Vergütung qualifizieren soll. Meist handelt es sich dabei um längere Lehrgänge von bis zu 3 Jahren. Durch eine Aufstiegsfortbildung können beispielsweise Fortbildungsabschlüsse wie Fachwirt*in, Meister*in, Betriebswirt*in oder auch Techniker*in erlangt werden.

Studieninteressierte, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben. Bei der Bewerbung und Zulassung zum Studium gelten für diesen Personenkreis besondere Bedingungen. Nicht als ausländische Studieninteressierte zählen die sogenannten Bildungsinländer*innen und Angehörige eines Mitgliedslandes der EU.

Wer während des Studiums für ein oder mehrere Semester an eine Hochschule im Ausland geht, absolviert dort ein Auslandssemester. Solch ein Auslandsaufenthalt dient der Verbesserung von Sprachkenntnissen, gibt die Möglichkeit, ein Land besser kennenzulernen und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben, und führt oft zu einem neuen Blickwinkel auf das eigene Fach. Finanzierungsmöglichkeiten können Stipendien und das Auslands-Bafög sein. Ansprechpartner*innen für die Organisation eines Auslandssemesters findet man im International Office.

Bei Studiengängen, in denen die Nachfrage nach Studienplätzen in der Vergangenheit immer höher war als die tatsächlich vorhandene Anzahl, wird für die Studienplatzvergabe oftmals ein Auswahlverfahren durchgeführt. Für eine Auswahl wird dabei meist der größte Teil der Studienplätze nach dem Kriterium Leistung (Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung) und ein kleinerer nach anderen Kriterien vergeben. Diese weiteren Kriterien können Wartezeit, Ergebnisse von Auswahlgesprächen, bestimmte Ausbildungen, Noten in bestimmten Schulfächern oder andere Merkmale sein.

B

Akademischer Grad Bachelor of Arts (B. A.). Ein Studienabschluss hauptsächlich in geistes-, kultur-, gesellschaftswissenschaftlichen, teilweise auch in wirtschaftswissenschaftlichen und künstlerischen Bachelor-Studiengängen.

Akademischer Grad Bachelor of Engineering (B. Eng.). Studienabschluss in ingenieurwissenschaftlichen Bachelor-Studiengängen.

Akademischer Grad Bachelor of Fine Arts (B. F. A.). Abschluss in künstlerischen Bachelor-Studiengängen (gestaltende Kunst).

Akademischer Grad Bachelor of Music (B. Mus.). Studienabschluss in musisch-künstlerischen Bachelor-Studiengängen.

Akademischer Grad Bachelor of Science (B. Sc.). Studienabschluss in mathematischen, naturwissenschaftlichen sowie teilweise in wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor-Studiengängen.

Studienabschluss für einen ersten berufsqualifizierenden Studiengang. Der Bachelor wird mit fachbezogenem Zusatz, z. B. Bachelor of Science, als akademischer Grad nach einem erfolgreichen Studium von Universitäten und Fachhochschulen vergeben. 

Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird auch die individuelle finanzielle Ausbildungsförderung des Staates bezeichnet, die Auszubildende entsprechend dieses Gesetzes erhalten. Durch das BAföG soll gewährleistet werden, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können – auch wenn die finanzielle Situation ihrer Familie dies sonst nicht zulassen würde.

Kann auch für die Förderung eines Auslandssemesters beantragt werden ("Auslands-BAföG"). Da die Kosten für ein Auslandsstudium oft höher sind als bei einem Studium in Deutschland, haben vielfach auch Studierende Anspruch auf Auslands-BAföG, die kein Inlands-BAföG erhalten.

Begabtenförderungswerke bzw. Studienstiftungen unterstützen Studierende mit herausragenden Leistungen und Engagement in ihrer akademischen Ausbildung. Die staatlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützten 13 Begabtenförderungswerke streben neben der finanziellen Förderung an, bei ihren Stipendiat*innen durch zusätzlich Angebote Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft sowie Entscheidungskompetenz zu stärken, und Toleranz und Verständnis gegenüber anderen Meinungen und Kulturen zu entwickeln.

Anmeldung für die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ("ein Modul belegen").

Beruflich Qualifizierte sind Personen, die ihre Studienberechtigung nicht durch einen Schulabschluss, sondern über eine berufliche Qualifizierung erworben haben – in der Regel also entweder durch eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende Berufstätigkeit oder über Absolvierung einer Weiterbildung. Oft wird bei dieser Gruppe von Studium ohne Abitur gesprochen.

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An Berufsakademien findet ein dual organisiertes Studium statt. Daher ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen Voraussetzung für den Besuch einer Akademie. Die Studierenden wechseln während der Ausbildung zwischen Praxisphasen im Betrieb und wissenschaftsbezogenen Phasen an der Akademie. Berufsakademien sind Einrichtungen privater Träger, sie benötigen in Niedersachsen eine staatliche Anerkennung. Nach erfolgreicher Akkreditierung der Ausbildungsgänge sind sie berechtigt, Bachelor-Abschlüsse zu vergeben, die mit entsprechenden Hochschulgraden gleichwertig sind.

Ein berufsbegleitendes Studium wird von Berufstätigen aufgenommen und ist in seinem Ablauf und seinen Anforderungen entsprechend so gestaltet, dass es auch mit einer Berufstätigkeit in Vollzeit vereinbar ist. Es unterscheidet sich damit vom dualen Studium.

Berufsoberschulen gehören in Niedersachsen zu den berufsbildenden Schulen. Sie werden in unterschiedlichen Fachrichtungen angeboten. Schüler*innen mit Fachhochschulreife und einer beruflichen Erstausbildung können dort mit dem Abschluss nach der 13. Klasse eine der Fachrichtung der Schule entsprechende fachgebundene Hochschulreife erlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, die 13. Klasse der Berufsoberschule mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) abzuschließen. 

Aus wichtigen Gründen können sich Studierende während ihres Studiums für ein oder mehrere Semester auf Antrag beurlauben lassen. Wichtige Gründe sind z. B. Praktikum, Auslandsstudium, längere Krankheit oder Schwangerschaft. Während dieser Zeit bleiben sie an der Hochschule eingeschrieben, dürfen aber nicht an den Prüfungen teilnehmen oder Leistungsnachweise erwerben. Ein Urlaubssemester wird daher auch nicht als Fachsemester bewertet, z. B. für das BAföG oder die Langzeitstudiengebühren

Die Bewerbungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen eine Bewerbung, z. B. für einen Studienplatz, zu erfolgen hat. Nach dem letztmöglichen Termin innerhalb des Zeitraums werden keine Bewerbungen mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist).

An nahezu allen Hochschulen finden sich Bibliotheken, die neben Fachbüchern im Printformat auch Zugang zu elektronischen Formaten wie E-Books und E-Journals oder Video-Tutorials bieten. In den meisten Hochschulbibliotheken finden sich außerdem studentische Arbeitsplätze mit Schreibtischen oder mietbare Arbeitskabinen. Oft werden dort auch Kurse zu wissenschaftlichem Arbeiten und Hilfe bei der Recherche angeboten.

Als Bildungsausländer*innen werden Studieninteressierte und Studierende an deutschen Hochschulen bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer ausländischen Schule oder Hochschule erworben haben. 

Als Bildungsinländer*innen werden Studieninteressierte und Studierende ausländischer Nationalität bezeichnet, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Bei der Zulassung zum Studium sind sie deutschen Studienbewerber*innen gleichgestellt.

Der Bildungskredit (Programm der Bundesregierung) ist ein zinsgünstiges Darlehen, das von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben wird. Das Darlehen richtet sich an Studierende und Schüler*innen in der fortgeschrittenen Ausbildungsphase. Der Kredit ist unabhängig vom eigenen Einkommen sowie vom Einkommen der Eltern. Die Auszahlung erfolgt nicht als Einmalzahlung, sondern in monatlichen Raten. 

Lehrveranstaltung, die nicht regelmäßig über die Dauer eines Semesters verteilt stattfindet (jede Woche eine bestimmte Anzahl von Stunden), sondern auf einen Zeitraum von mehreren aufeinanderfolgenden Tagen/Wochen konzentriert ist.

Der Bologna-Prozess umschreibt eine Hochschulreform, die einen einheitlichen europäischen Hochschulraum schaffen soll. Im Verlauf des Bologna-Prozesses wurden europaweit vergleichbare Studiengänge und Studienabschlüsse eingeführt (Bachelor und Master). 

Für einige Studiengänge werden Brückenkurse angeboten, mit denen eventuell vorhandene Lücken in der schulischen Vorbildung vor Studienbeginn geschlossen werden sollen. Diese Kurse finden meist kurz vor Vorlesungsbeginn statt und können auch als Online-Kurse gestaltet sein (siehe auch: Vorkurs).

Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) engagieren sich insbesondere Jugendliche für das Allgemeinwohl, vor allem im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes. Ein Bundesfreiwilligendienst eignet sich wie ein freiwilliges soziales, ökologisches oder wissenschaftliches Jahr zur Überbrückung der Wartezeit auf ein Studium. Hat man sich vor dem Antritt oder während des Dienstes für einen Studiengang beworben und dafür eine Zusage erhalten, so kann man nach Abschluss des Dienstes für die folgende erneute Studienbewerbung oft eine bevorzugte Zulassung geltend machen.

C

Abkürzung für "cum tempore" (lat.: mit Zeit). Lehrveranstaltungen, die mit dem Zusatz c. t. angekündigt werden, fangen eine Viertelstunde später an, als angegeben. Man nennt es auch das "akademische Viertel". Vergleiche "sine tempore" (s. t.).

Zusammenhängender Gebäudekomplex, der zu einer Hochschule gehört.

Der Career Service (auch: Career Center) ist eine Einrichtung innerhalb der Hochschule, die Studierende und Absolvent*innen auf den Berufseinstieg vorbereitet. Studierende werden dort bei der Suche nach Praktika und Jobs unterstützt und erhalten Tipps zur Bewerbung. 

Ein Certificate of Advanced Studies (CAS) ist ein Abschluss von Zertifikaten oder wissenschaftlichen Weiterbildungen. Wissenschaftliche Weiterbildungen und Zertifikate, die mit CAS abschließen, dauern in der Regel wenige Monate bis ein Jahr. Sie sind üblicherweise berufsbegleitend und umfassen Studienleistungen im Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten, was einem Arbeitsaufwand von 250 bis 300 Stunden inkl. Selbststudium entspricht.

Der Abschluss CAS führt nicht zur Verleihung akademischer Grade, sondern dient der Klassifizierung von Weiterbildungen auf akademischem Niveau.

Credit Points, Credits, auch Leistungspunkte, Kreditpunkte oder ECTS-Punkte genannt, sind Anrechnungspunkte, die bei erfolgreichem Abschluss einer Lehrveranstaltung zugewiesen werden. Sie dienen als Maßeinheit für den Arbeitsaufwand, der mit dieser Veranstaltung verbunden ist. Pro Semester sollen in einem Studiengang durchschnittlich 30 Credits erlangt werden, was einem Arbeitsumfang von ca. 900 Stunden entspricht.

Unter dem Begriff Curriculum versteht man einen Lehrplan, der Lernziele, Lerninhalte und Lernprozesse vorgibt. Zusätzlich gibt das Curriculum Rahmenbedingungen und die Organisation des Lernens vor.

D

Abkürzung für Deutscher Akademischer Austauschdienst. Bietet u. a. vielfältige Informationen und Programme rund um das Auslandsstudium an und pflegt internationale Beziehungen, um Studieninteressierten aus anderen Ländern das Studium in Deutschland zu ermöglichen. 

Professor*in, der bzw. die das Dekanat leitet und dafür sorgt, dass die Angehörigen der Fakultät ihre Aufgaben erfüllen. Der oder die Dekan*in vertritt die Fakultät innerhalb der Hochschule.

Das Dekanat ist für die Angelegenheiten der Fakultät zuständig und regelt deren Aufgaben in Forschung und Lehre. Es setzt die Entscheidungen des Fakultätsrates um und ist ihm gegenüber verantwortlich. Dem Dekanat gehören die oder der Dekan*in, ein*e Studiendekan*in und, soweit die Hochschulgrundordnung dies vorsieht, weitere Mitglieder an.

Das Deutschlandstipendium fördert begabte und engagierte Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen. Sie können sich dafür an ihrer Hochschule bewerben und für in der Regel mindestens zwei Semester monatlich 300 Euro erhalten. Neben den Noten werden auch gesellschaftliches Engagement und andere persönliche Leistungen berücksichtigt. 

Mit dem Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) koordinieren Hochschulen die Bewerbungen für bestimmte Studiengänge über eine zentrale Datenbank der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH). Studieninteressierte bewerben sich für diese Studiengänge über das Portal von hochschulstart.de

Früher ein verbreiteter Studienabschluss in den Bereichen Technik, Naturwissenschaften, teilweise in den Sozialwissenschaften sowie den Bereichen Musik und Kunst. Heute größtenteils ersetzt durch die Studienabschlüsse Bachelor und Master (siehe auch Bologna-Prozess).

Ein Diploma of Advanced Studies (DAS) ist ein Abschluss von Zertifikaten oder wissenschaftlichen Weiterbildungen. Wissenschaftliche Weiterbildungen und Zertifikate, die mit DAS abschließen, dauern in der Regel ein bis zwei Jahre. Sie sind üblicherweise berufsbegleitend und umfassen Studienleistungen im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten, was einem Arbeitsaufwand von 750 bis 900 Stunden inkl. Selbststudium entspricht.

Der Abschluss DAS führt nicht zur Verleihung akademischer Grade, sondern dient der Klassifizierung von Weiterbildungen auf akademischem Niveau.

Wissenschaftliche Arbeit, die ein*e Doktorand*in zur Erlangung eines Doktorgrades verfasst.

Ein*e Doktorand*in strebt die Erlangung des Doktorgrades durch eine Promotion an. Dafür sind in der Regel eine wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) anzufertigen sowie eine Prüfung zu absolvieren.

Gleichzeitiges Studium von zwei verschiedenen Studiengängen mit jeweils eigenen Abschlüssen.

Ein Double Degree – also Doppelabschluss – wird in Studiengängen vergeben, die an zwei verschiedenen Hochschulen absolviert werden. In Double-Degree-Programmen erhält man z. B. einen deutschen Bachelorabschluss gemeinsam mit einem weiteren Abschluss einer internationalen Partnerhochschule. Die Abschlüsse sind über Kooperationsvereinbarungen geregelt und beinhalten entsprechende Aufenthalte an der Partnerhochschule. Bei einem Joint Degree wird von den beteiligten Hochschulen hingegen ein gemeinsamer Abschluss vergeben.

Lehrkraft an einer Hochschule.

Ein duales Studium verbindet das Studium an einer Hochschule mit einer Ausbildung oder berufspraktischen Anteilen in einem Unternehmen. Für ein duales Studium ist neben dem Studienplatz auch ein Vertrag mit einem Unternehmen erforderlich.

E

Das European Credit Transfer System (ECTS) unterstützt die internationale Anerkennung von Studienleistungen und damit die internationale Mobilität von Studierenden. Für jedes erfolgreich absolvierte Modul werden den Studierenden ECTS- oder Leistungspunkte gutgeschrieben.

Als Voraussetzung für die Zulassung in bestimmten Studiengängen (z. B. Sport, Musik, Kunst, Psychologie) sind vorab Eignungsprüfungen bzw. -tests zu absolvieren. Damit soll die Eignung für das angestrebte Studium überprüft werden. Für die Eignungsprüfungen sind besondere Anmeldefristen zu beachten, die in der Regel deutlich vor den Bewerbungsfristen liegen. 

Zu Beginn des Studiums werden für die Studienanfänger*innen Einführungsveranstaltungen angeboten, um sich im Hochschulalltag besser zurechtzufinden. In diesen Veranstaltungen wird häufig Organisatorisches besprochen und es werden Tipps zur Planung des Studiums gegeben.

Bei der Einschreibung, auch Immatrikulation genannt, wird man in die Liste der Studierenden für einen bestimmten Studiengang aufgenommen. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge braucht man dazu einen Zulassungsbescheid, der erst nach einer erfolgreichen Bewerbung erteilt werden kann. Der Antrag auf eine Einschreibung (wie die Bewerbung oft im Online-Verfahren durchgeführt) muss fristgerecht bei der gewünschten Hochschule (Immatrikulationsamt, Studierendensekretariat) eingegangen sein. 

Das Erasmus-Programm ist ein Förderprogramm der Europäischen Union für mehr Mobilität der Studierenden. Damit werden Studienaufenthalte und Praktika innerhalb der Europäischen Union gefördert.

Bezeichnung für die neuen Studierenden im ersten Semester.

Abkürzung für Evangelische Studierendengemeinde.

Ergänzende Veranstaltung außerhalb der Hochschule zur Veranschaulichung und Vertiefung des Lehrstoffs, je nach Studium z. B. Besichtigungen von lndustrieanlagen, geologischen Lagerstätten, archäologischen Stätten u. a.

Die Exmatrikulation ist ein Verwaltungvorgang und bedeutet die Streichung aus der Studierendenliste einer Hochschule, z. B. nach Beendigung des Studiums oder dem endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung.

Aktivitäten außerhalb des Lehrplans, also zum Beispiel der Besuch einer Podiumsdiskussion mit Fachleuten, eine Exkursion zu einem Unternehmen oder ehrenamtliches Engagement in einer studentischen Initiative. Auch ein "Stammtisch" mit der Seminargruppe oder einem Lesekreis kann dazugehören.

F

Die Hochschulen gliedern sich in Fachbereiche bzw. Fakultäten (oder auch beides), die die Lehre und Forschung für verschiedene, inhaltlich verwandte Studienfächer ordnen und organisieren.

Gewählte Vertretung der zum Fachbereich/zur Fakultät gehörenden Mitglieder der Hochschule. Der Fakultäts-/Fachbereichsrat ist zuständig in allen Angelegenheiten des Fachbereichs/der Fakultät, insbesondere auf den Gebieten der Forschung und Lehre.

Bei bestimmten Studiengängen wird nicht nur ein Fach studiert, sondern zwei oder mehr Studienfächer (z. B. 2-Fach-Bachelor). Dabei muss darauf geachtet werden, dass die gewählten Fächer entsprechend der Prüfungsordnung miteinander kombinierbar sind und gemeinsam studiert werden können.

Hochschulzugangsberechtigung für ein bestimmtes Fach oder eine Fächergruppe. In Niedersachsen schließen die Berufsoberschulen mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung ab. 

Fachhochschulen (FH), auch Angewandte Hochschulen oder Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) genannt, bieten vor allem Studiengänge an, die im Studium einen Schwerpunkt auf die praktische Anwendung setzen. Das Studienangebot umfasst insbesondere die Bereiche Technik, Soziales, Gestaltung und Wirtschaft. Bei vielen privaten Hochschulen handelt es sich vom Typ her um Fachhochschulen.

Mit der Fachhochschulreife kann in Deutschland ein Studium an einer Fachhochschule aufgenommen werden. In Niedersachsen kann damit auch ein fachlich entsprechender Studiengang an einer Universität studiert werden. Zum Erwerb der Fachhochschulreife muss ein schulischer sowie ein berufsbezogener Teil absolviert werden. 

Fachoberschulen gehören zu den berufsbildenden Schulen. Sie bieten unterschiedliche Fachrichtungen an. Zur Ausbildung gehören Unterricht und Fachpraxis. Je nach Organisationsform und Bundesland schließen sie nach der 12. Klasse mit der Fachhochschulreife oder nach der 13. Klasse mit der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ab.

Eine Fachschaft setzt sich in der Regel aus allen Studierenden eines Instituts, eines Fachbereichs oder einer Fakultät zusammen. Von ihnen wird einmal im Jahr ein Fachschaftsrat gewählt.

Gewählte Vertretung der Studierenden eines Fachbereichs/einer Fakultät, die sich für die Interessen der Studierenden einsetzt.

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen an und vermitteln vertiefte Kenntnisse in dem gewählten Schwerpunkt. Fachschulen gibt es in verschiedenen Fachbereichen. Beispielsweise sind sie im Bereich Technik als "Technikerschulen" bekannt und führen hier zur Berufsbezeichnung "staatlich geprüfte Technikerin" oder "staatlich geprüfter Techniker".

Mehr Informationen zum Studium mit Fachschulabschluss in Niedersachsen

Anzahl der Semester, in denen ein*e Student*in in ein und demselben Studiengang eingeschrieben war. Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester mitgezählt, zählen aber als Hochschulsemester.

Ausgewählte Lehrende eines Faches sind als Ansprechpartner*innen für die Studierenden benannt. Die Fachstudienberatung bietet vor allem fachliche Unterstützung bei Fragen zur Organisation und Durchführung des Studiums.

Wechsel des Studiengangs oder eines Studienfaches. Wer Leistungen nach dem BAföG erhält, muss besondere Regelungen beachten. Ist der neue Wunschstudiengang zulassungsbeschränkt, so ist eine erneute Bewerbung erforderlich. Bei ähnlichen Studiengängen ist teilweise der Quereinstieg in ein höheres Fachsemester möglich.

Die Hochschulen gliedern sich in Fakultäten bzw. Fachbereiche (oder auch beides), die die Lehre und Forschung für verschiedene, inhaltlich verwandte Studienfächer ordnen und organisieren. 

Die Famulatur ist ein Praktikum, das angehende Ärzt*innen und Apotheker*innen im Rahmen ihrer Ausbildung ableisten müssen. 

Für ein Fernstudium muss man nicht regelmäßig zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort anwesend sein. Die Lehrinhalte werden in der Regel durch schriftliche Materialien, Online-Kurse und Blockveranstaltungen an bestimmten Studienorten vermittelt. Vergleiche Präsenzstudium.

Abkürzung für Fachhochschule. Fachhochschulen, auch Angewandte Hochschulen oder Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) genannt, bieten vor allem Studiengänge an, die im Studium einen Schwerpunkt auf die praktische Anwendung setzen. Das Studienangebot umfasst insbesondere die Bereiche Technik, Soziales, Gestaltung und Wirtschaft. Bei vielen privaten Hochschulen handelt es sich vom Typ her um Fachhochschulen.

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und das Freiwillige Wissenschaftliche Jahr (FWJ) sind Freiwilligendienste in Deutschland und Österreich für Jugendliche und junge Erwachsene, welche die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Es dient als Bildungs- und Orientierungsjahr für Jugendliche und dauert zwischen sechs und zwölf Monate. Ein freiwilliges Jahr eignet sich wie ein Bundesfreiwilligendienst zur Überbrückung der Wartezeit auf ein Studium. Hat man sich vor dem Antritt oder während des Dienstes für einen Studiengang beworben und dafür eine Zusage erhalten, so kann man nach Abschluss des Dienstes für die folgende erneute Studienbewerbung oft eine bevorzugte Zulassung geltend machen.

Interessierte und besonders begabte Schüler*innen können im Rahmen des Frühstudiums (auch Juniorstudium genannt) neben der Schule bereits mit einem Studium beginnen und regelmäßig an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen. Sie können in Niedersachsen als Frühstudierende eingeschrieben werden und sind von der Zahlung von Gebühren befreit. Erworbene Leistungsnachweise werden bei einem späteren regulären Studium anerkannt.

G

Teilnehmer*in an einzelnen Lehrveranstaltungen, ohne dass ein Studienabschluss angestrebt wird. Daher ist oft keine Teilnahme an Prüfungen möglich. Gasthörende benötigen keine Hochschulzugangsberechtigung. Der Besuch von Lehrveranstaltungen als Gasthörer*in ist in der Regel gebührenpflichtig.

Gleichstellungsbeauftragte sind zuständig für sämtliche Fragen rund um das Thema Gleichstellung und Chancengleichheit an der Hochschule. Sie versuchen durch gezielte Maßnahmen den Frauenanteil vor allem im Wissenschaftsbereich zu erhöhen, sie schaffen familienfreundliche Studien- und Arbeitsbedingungen und unterstützen damit die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie.

Es unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte und ist Beratungs- und Beschwerdestelle für Studierende und Hochschulmitarbeiter*innen. Das Gleichstellungsbüro initiiert Veranstaltungen, Programme und Projekte zur Unterstützung der Gleichstellung.

Der Graduate Management Admission Test (GMAT) ist ein standardisierter Test, den Studieninteressierte ablegen müssen, um Zugang zu einigen wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengängen (insbesondere MBA-Studiengänge) zu erhalten.

Beratende oder beschlussfassende Einrichtungen der Hochschulen wie SenatFachbereichs-/Fakultätsrat.

Grundständige Studiengänge führen zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Hierunter fallen alle Bachelor-Studiengänge sowie Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge. In der Regel ist der erfolgreiche Abschluss eines grundständigen Studiengangs die Voraussetzung, um ein Masterstudium zu beginnen.

Erster Studienabschnitt in manchen Studiengängen (Diplom, Staatsexamen), bezeichnet umgangssprachlich manchmal auch die ersten Semester.

H

Die Habilitation dient dem Erwerb der Lehrberechtigung an einer Universität. Dabei handelt es sich um eine mehrjährige wissenschaftliche Arbeit. Sie ist neben der Juniorprofessur eine Voraussetzung, um als Professor*in berufen zu werden.

Der Antrag kann von beeinträchtigten Studienbewerber*innen eingereicht werden, um besondere Härten und Nachteile auszugleichen. Mit einem solchen Antrag können z. B. die Chance für eine Zulassung zum Studium verbessert oder besondere Prüfungsbedingungen erwirkt werden. 

Zweiter Studienabschnitt in einigen Studiengängen (Diplom, Staatsexamen), der den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums voraussetzt. Bezeichnet umgangssprachlich manchmal auch die höheren Semester. 

Wenn an der Hochschule von Hausarbeit gesprochen wird, sind damit selbst verfasste wissenschaftliche Arbeiten der Studierenden gemeint, die dann als eine Form der Prüfungsleistung in einem Modul abgegeben und benotet werden. Hausarbeiten werden oft erst in den Semesterferien geschrieben.

Abkürzung für Hochschule für angewandte Wissenschaften. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), auch Angewandte Hochschulen oder Fachhochschulen (FH) genannt, bieten vor allem Studiengänge an, die im Studium einen Schwerpunkt auf die praktische Anwendung setzen. Das Studienangebot umfasst insbesondere die Bereiche Technik, Soziales, Gestaltung und Wirtschaft. Bei vielen privaten Hochschulen handelt es sich vom Typ her um Fachhochschulen.

Während des Studiums können Studierende als studentische Hilfskräfte ("Hiwi" oder auch "SHK") an der Hochschule beschäftigt werden. Sie leisten unterstützende Tätigkeiten in Forschung, Lehre, Verwaltung und Bibliotheksdienst. Da es sich oft um Tätigkeiten mit flexibler Zeiteinteilung handelt, lassen sie sich gut mit einem Studium vereinbaren.

Hochschulen sind Einrichtungen des weiterführenden Bildungsbereichs. In Deutschland gibt es staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen. Sie werden unterteilt in Universitäten, Fachhochschulen bzw. Angewandte Hochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie Kunst- und Musikhochschulen. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird vom Staat finanziert. Einige Hochschulen werden auch von der evangelischen oder katholischen Kirche betrieben. Private Hochschulen bedürfen einer staatlichen Anerkennung.

Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), auch Fachhochschulen (FH) oder Angewandte Hochschulen genannt, bieten vor allem Studiengänge an, die im Studium einen Schwerpunkt auf die praktische Anwendung setzen. Das Studienangebot umfasst insbesondere die Bereiche Technik, Soziales, Gestaltung und Wirtschaft. Bei vielen privaten Hochschulen handelt es sich vom Typ her um Fachhochschulen.

Hochschulinformationstage dienen der Studienorientierung und werden meist jedes Jahr an einem oder mehreren Tagen an den verschiedenen Hochschulstandorten angeboten. Sie unterstützen Studieninteressierte durch Informationen, Vorträge und Führungen bei der Studienwahl.

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Verschiedene Hochschulrankings vergleichen Hochschulen oder einzelne Studiengänge anhand verschiedener Kriterien miteinander und bilden sie in einer Rangliste ab. Verglichen wird dabei beispielweise die Anzahl der Nobelpreisträger einer Hochschule, die Höhe der eingeworbenen Forschungsgelder oder die Zufriedenheit der Studierenden. Wie hilfreich ein Ranking für die eigene Hochschulwahl ist, hängt stark von den gewählten Vergleichskriterien des Rankings ab.

Der Hochschulrat ist ein wichtiges Organ einer Hochschule. Die Mitglieder dürfen nicht der Hochschule angehören. Der Rat berät Präsidium und Senat und ist u. a. an der Auswahl des oder der Präsident*in beteiligt. Der Hochschulrat ist ehrenamtlich tätig und nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.

Anzahl der Semester, die man insgesamt an einer Hochschule eingeschrieben ist (einschließlich Urlaubssemester).

An den Hochschulen werden für die Studierenden und die Hochschulmitarbeiter*innen Möglichkeiten für verschiedenste sportliche Aktivitäten angeboten, oft in hochschuleigenen Sportzentren. 

hochschulstart.de ist das Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung. Über hochschulstart.de werden sowohl im bundesweiten Verfahren die Studienplätze für medizinische Fächer oder Pharmazie vergeben als auch im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) verschiedene Studienangebote der teilnehmenden Hochschulen in örtlichen Auswahlverfahren.

Abkürzung: HZB. Zeugnis oder Bescheinigung, das zum Studium an einer Hochschule in Deutschland berechtigt, z. B. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (meist das Abitur), Zeugnis der Fachhochschulreife usw.

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Im Hörsaal werden Vorlesungen abgehalten. Es ist ein größerer Raum, in dem der Unterricht an der Hochschule stattfindet. Der größte Hörsaal einer Hochschule wird Auditorium Maximum ("Audimax") genannt.

I

Bei der Immatrikulation, auch Einschreibung genannt, wird man in die Liste der Studierenden für einen bestimmten Studiengang aufgenommen. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge braucht man dazu einen Zulassungsbescheid, der erst nach einer erfolgreichen Bewerbung erteilt werden kann. Der Antrag auf eine Immatrikulation (wie die Bewerbung oft im Online-Verfahren durchgeführt) muss fristgerecht bei der gewünschten Hochschule (Immatrikulationsamt, Studierendensekretariat) eingegangen sein. 

Das Immatrikulationsamt – auch als Studierendensekretariat bezeichnet – ist eine Einrichtung der Hochschule, die u. a. für das Bewerbungsverfahren, die Vergabe der Studienplätze und die Einschreibung der Studierenden zuständig ist.

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Bezeichnung für die Prüfung zum fachbezogenen Hochschulzugang in Niedersachsen für Studieninteressierte ohne formale Hochschulzugangsberechtigung. Wird auch Z-Prüfung genannt. Für die Zulassung zur Prüfung bestehen bestimmte Voraussetzungen wie z. B. der Nachweis längerer Berufstätigkeit oder vergleichbarer Tätigkeiten, aber auch z. B. Kindererziehungszeiten. Eine Vorbereitung auf die Prüfung bieten verschiedene Einrichtungen der Erwachsenenbildung an, wie die Volkshochschulen.

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Viele Studierende engagieren sich neben dem Studium ehrenamtlich in studentischen Initiativen, die sich zum Beispiel für die Verbesserung von gesellschaftlichen oder politischen Bedingungen einsetzen. Dort finden regelmäßige Treffen statt und Projekte werden gemeinsam geplant. Oft nennen sie sich selbst Hochschulgruppe, sind rechtlich aber eingetragene Vereine und kein Teil der Hochschule.

Kleinste wissenschaftliche Organisationseinheit einer Hochschule.

Ein interdisziplinäres Studium bezeichnet ein fächerübergreifendes Studium, bei dem Inhalte verschiedener wissenschaftlicher Teilgebiete kombiniert werden. Ein Beispiel ist der Studiengang Wirtschaftsrecht, bei dem betriebswirtschaftliche und juristische Lehrinhalte vermittelt werden. 

Einrichtung einer Hochschule für die Belange von ausländischen Studieninteressierten und Studierenden sowie deutschen Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt planen (deutsch: Akademisches Auslandsamt).

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Bei internationalen Studiengängen werden ein oder mehrere Semester an einer Partnerhochschule im Ausland studiert. Gute Sprachkenntnisse sind deshalb bereits zu Studienbeginn eine wichtige Voraussetzung für die Aufnahme eines internationalen Studiengangs. Oftmals erhalten Absolvent*innen bei Abschluss ihres Studiums ein Abschlusszeugnis von beiden Hochschulen (Doppelabschluss/Double Degree).

Mit dem Internationalen Studierendenausweis ISIC (International Student Identity Card) können Studierende die jeweils im Ausland geltenden Studierenden-Ermäßigungen erhalten (Transport, Unterkunft, Kultur, Unterhaltung, usw.). Erhältlich ist der Ausweis z. B. beim zuständigen Studierendenwerk oder AStA.

J

Die Juniorprofessur soll jungen Wissenschaftler*innen mit einer herausragenden Promotion ermöglichen, sich auch ohne eine Habilitation für eine Professur zu qualifizieren. Juniorprofessor*innen können in der Regel für maximal 6 Jahre befristet selbstständig forschen und lehren und sind damit den Professor*innen gleichgestellt. 

Interessierte und besonders begabte Schüler*innen können im Rahmen des Juniorstudiums (auch Frühstudium genannt) neben der Schule bereits mit einem Studium beginnen und regelmäßig an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen. Sie können in Niedersachsen als Frühstudierende eingeschrieben werden und sind von der Zahlung von Gebühren befreit. Erworbene Leistungsnachweise werden bei einem späteren regulären Studium anerkannt.

K

Leiter*in der Hochschulverwaltung an einer Hochschule. In Niedersachsen übernimmt ein*e hauptamtliche*r Vizepräsident*in die Zuständigkeit für die Personal- und Finanzverwaltung.

Abkürzung für Katholische Hochschulgemeinde.

In vielen Studiengängen ist die am häufigsten verwendete Prüfungsform die schriftliche Klausur. Meist wird die Klausur am Ende eines Semesters geschrieben und handelt von den Inhalten, die in einem Modul bearbeitet wurden. Dadurch fällt die Lernphase in der Regel deutlich länger aus als in der Schule.

Lehrveranstaltung zum Austausch über wissenschaftliche Themen. Gelegentlich wird der Begriff auch für bestimmte mündliche Prüfungen verwendet.

Lateinisch: Bezeichnung für eine*n Mitstudierende*n.

Konsekutive Master-Studiengänge bauen inhaltlich auf einem vorausgehenden Bachelor-Studiengang auf, vertiefen also die erworbenen Kenntnisse; oder sie bieten die Möglichkeit, ergänzende Qualifikationen in einer anderen Fachrichtung zu erwerben. Sie dauern zwischen 2 und 4 Semestern und sind nach BAföG förderungsfähig. Die meisten angebotenen Master-Studiengänge sind konsekutiv, die restlichen sind weiterbildende Master.

Für die Immatrikulation ist der Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung vorzulegen. Privatversicherte benötigen alternativ einen Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, der von der privaten Versicherungsgesellschaft ausgestellt wird. Oft sind Studierende noch über ihre Eltern familienversichert. Die gesetzlichen Krankenversicherungen stellen allen Studienbewerber*innen eine entsprechende Bescheinigung für die Vorlage bei der Hochschule aus.

Die Kultusministerkonferenz ist eine Zusammenkunft der Kultusminister*innen der Bundesländer. Sie behandelt und regelt länderübergreifende bildungspolitische Fragen. 

L

Speziell ausgestatteter Raum zur Durchführung experimenteller Arbeiten. Kann auch als Abkürzung für das Laborpraktikum verwendet werden, eine Lehrveranstaltung an der Hochschule, bei der Studierende unter Anleitung experimentelle Arbeiten durchführen.

Wer ungewöhnlich lange an einer Hochschule studiert, wird mitunter als Langzeitstudent*in bezeichnet. Allerdings ist dieser Begriff sehr umgangssprachlich und ungenau, da es gute Gründe gibt, um für ein Studium länger zu brauchen: Kind und Studium, Pflege von Angehörigen, eigene Finanzierung durch Nebenjobs, usw. Es gibt in Niedersachsen daher ein Studienguthaben. Erst wenn dieses verbraucht ist, müssen Langzeitstudiengebühren gezahlt werden.

Bei Aufnahme eines Studiums erhalten Studierende in Niedersachsen ein sogenanntes Studienguthaben, daher ist das Studium von Bachelor und konsekutivem Master innerhalb der ausgewiesenen Regelstudienzeit gebührenfrei. Wird die Regelstudienzeit überschritten, werden nach einer bestimmten Anzahl weiterer Semester in Niedersachsen Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500,- € pro Semester erhoben. 

Lehrbeauftragte führen Lehrveranstaltungen durch, ohne dass sie ein Beschäftigungsverhältnis an der Hochschule haben. Sie arbeiten als selbstständige oder freie Mitarbeiter*innen und werden auf Honorarbasis vergütet.

Lehrkräfte für besondere Aufgaben werden von den Hochschulen häufig als Unterstützung eingestellt, um in stark nachgefragten Fächern das Verhältnis zwischen der Anzahl der Lehrenden und der Studierenden zu verbessern. Sie zählen in der Regel zum akademischen Mittelbau.

Unterrichtsveranstaltung an Hochschulen, z. B. in Form von Seminaren, Übungen oder Vorlesungen.

Die Lehrveranstaltungsbewertung, auch Evaluation genannt, ist ein Mittel zur Verbesserung der Lehre. Dabei werden Studierende zur Qualität der Lehrveranstaltungen befragt. Mithilfe der erhobenen Daten können wichtige Hinweise zur Verbesserung der Lehre gegeben werden.

Benotete oder nichtbenotete Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung. Leistungsnachweise über die erbrachten Studienleistungen werden vom Prüfungsamt ausgestellt.

Leistungspunkte (LP), auch Credit Points, Credits, Kreditpunkte oder ECTS-Punkte genannt, sind Anrechnungspunkte, die bei erfolgreichem Abschluss einer Lehrveranstaltung zugewiesen werden. Sie dienen als Maßeinheit für den Arbeitsaufwand, der mit dieser Veranstaltung verbunden ist. Pro Semester sollen in einem Studiengang durchschnittlich 30 Leistungspunkte erlangt werden, was einem Arbeitsumfang von ca. 900 Stunden entspricht.

Bleiben nach den regulären Auswahlverfahren für die Verteilung von Studienplätzen noch unbesetzte Plätze übrig, werden diese durch das Losverfahren nach dem Zufallsprinzip unter den übrigen interessierten Bewerber*innen verteilt. Für die Teilnahme am Losverfahren kann man sich auch gesondert bewerben, selbst wenn man vorher für den Studiengang keine Bewerbung eingereicht hatte.

M

Akademischer Grad Master of Arts (M. A.). Studienabschluss hauptsächlich in geistes-, kultur-, gesellschaftswissenschaftlichen und teilweise wirtschaftswissenschaftlichen und künstlerischen Master-Studiengängen.

Akademischer Grad Master of Education (M. Ed.). Studienabschluss für lehramtsbezogene Master-Studiengänge. Ersetzt in Niedersachsen das Erste Staatsexamen.

Akademischer Grad Master of Engineering (M. Eng.). Studienabschluss in ingenieurwissenschaftlichen Master-Studiengängen.

Akademischer Grad Master of Science (M. Sc.). Studienabschluss in mathematischen und naturwissenschaftlichen, aber auch technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Master-Studiengängen.

Nur noch seltener Studienabschluss in geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen.

Studienabschluss für einen weiterführenden Studiengang. Der Master wird mit fachbezogenem Zusatz (z. B. Master of Science) als akademischer Grad nach einem erfolgreichen Studium von Universitäten und Fachhochschulen vergeben. Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist in der Regel der Abschluss eines vorhergehenden Erststudiums (z. B. mit Abschluss Bachelor). Zwischen Bachelor-  und Master-Studium kann auch eine berufliche Phase eingeschoben werden.

Jede*r Studierende erhält bei der Einschreibung an der Hochschule eine individuelle Matrikelnummer. Diese dient zur Kennzeichnung und Identifizierung während des gesamten Studienverlaufs.

Akademischen Grad Master of Business Administration (MBA). Bei dem entsprechenden weiterbildenden Studium werden in praxisnaher Form Inhalte aus dem Managementbereich von Unternehmen vermittelt. MBA-Studiengänge sind in der Regel kostenpflichtig.

Ein Titel in Deutschland, den man nach einer sogenannten Aufstiegsfortbildung nach der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz verliehen bekommt. In der Regel baut diese Aufstiegsfortbildung auf eine abgeschlossene Berufsausbildung auf. Dieser Abschluss berechtigt in Niedersachsen zum Hochschulstudium – und zwar egal in welcher Fachrichtung – an allen Hochschularten.

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Lateinische Kurzform von mensa academica = Universitätsmittagstisch. Vom Studierendenwerk betriebene Kantine, die Studierenden und Mitarbeiter*innen der Hochschulen preiswertes Essen anbietet.

MINT ist eine zusammenfassende Bezeichnung von Unterrichts- und Studienfächern aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik.

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Module sind einzelne, in sich abgeschlossene Lerneinheiten innerhalb der modularisierten Studiengänge. Sie können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen (wie z. B. Vorlesungen, SeminareÜbungen, Praktika u. a.) zusammensetzen. Ein Modul dauert meist ein Semester und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Für ein abgeschlossenes Modul werden entsprechend des erforderlichen Arbeitsaufwands Leistungspunkte sowie in der Regel eine Abschlussnote vergeben.

In einem modulariserten Studiengang sind die Lerninhalte in thematisch und zeitlich in sich abgeschlossene Einheiten (Module) zusammengefasst. Die Module sind einzeln abprüfbar und die jeweilige Arbeitsbelastung wird durch die Anzahl der zu vergebenden Leistungspunkte festgelegt. Die Modularisierung der Studiengänge wurde im Zuge des Bologna-Prozesses zusammen mit den neuen Abschlüssen Bachelor und Master eingeführt. 

Der Modulkatalog (auch: das Modulhandbuch) beschreibt die Module eines Studiengangs und die darin enthaltenen Lehrveranstaltungen. Er enthält u. a. einen Modulplan, der angibt, wie die einzelnen Module über die verschiedenen Semester verteilt innerhalb der vorgegebenen Regelstudienzeit studiert werden sollen.

Abkürzung für das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Das MWK ist das für die Hochschulen zuständige Fachministerium in Niedersachsen.

N

Lateinische Bezeichnung für "beschränkte Anzahl". Der Numerus Clausus (NC oder N.C.) ist im eigentlichen Sinne die Beschränkung der Zulassung von Studienbewerber*innen in Studiengängen, die stark nachgefragt sind. Die Anzahl der zu vergebenen Studienplätze wird über eine Kapazitätsberechnung vorab ermittelt. Umgangssprachlich wird damit aber auch der Notendurchschnitt bezeichnet, der bei einem früheren Auswahlverfahren mindestens erforderlich war, um in einem Studiengang zugelassen zu werden. Der N. C. für ein Auswahlverfahren ergibt sich am Ende des Verfahrens aus den Werten der zuletzt zugelassenen Bewerbung.

Die Abkürzung n. n. (lat. nomen nominandum) wird in Verzeichnissen immer dann verwendet, wenn zwar feststeht, dass z. B. eine bestimmte Lehrveranstaltung stattfindet oder eine Aufgabe (z. B. Fachstudienberatung) wahrgenommen werden soll, die ausführende Person jedoch noch nicht feststeht.

Beim Nachrückverfahren werden frei gebliebene Studienplätze an die Studienbewerber*innen vergeben, die im ersten Auswahlverfahren keinen Platz bekommen haben. 

Wer eine Klausur wegen nachweisbarer Erkrankung verpasst hat, bekommt oft noch die Möglichkeit auf einen Nachholtermin für die Prüfung und gehört damit zur Gruppe der Nachschreiber*innen.

Einen Nachteilsausgleich können Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten sowohl für die Organisation und Durchführung des Studiums als auch bei Prüfungen und Leistungsnachweisen beantragen. Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, ihnen ein Studium unter chancengleichen Bedingungen zu ermöglichen. An jeder Hochschule in Niedersachsen gibt es Ansprechpartner*innen für die Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten.

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Das Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) regelt die Rahmenbedingungen für die Hochschulen und ihre Aufgaben in Studium und Lehre.

O

Die Öffnung der Hochschulen ist ein Vorhaben zur Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung. Aufgabe ist es, neuen Zielgruppen, darunter besonders Personen mit beruflicher Qualifizierung ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, den Zugang zu einem Hochschulstudium zu erleichtern und damit deren Bildungschancen zu verbessern.

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Seltene, ungewöhnliche oder ausgefallene Studienfächer werden umgangssprachlich oft als Orchideenfach oder Orchideendisziplin bezeichnet. In unserer Studiengangssuche sind aber immer alle Fächer enthalten, egal wie geläufig sie sind. 

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In vielen Studiengängen werden zu Studienbeginn Einführungsveranstaltungen von Lehrenden und/oder Studierenden höherer Semester (Tutor*innen) sowie von Fachgruppen und studentischen Initiativen angeboten, die den Studienanfänger*innen der Start an der Hochschule erleichtern sollen. An manchen Hochschulen wird die Orientierungsphase auch als "O-Phase" oder "O-Woche" bezeichnet.

In diesen Veranstaltungen können alle Fragen im Zusammenhang mit dem Studienbeginn und auch darüber hinaus besprochen werden. Studienanfänger*innen haben vor allem hier gute Möglichkeiten, erste Kontakte zu knüpfen.

Im Unterschied zum Fachwechsel wird beim Ortswechsel nur der Studienort gewechselt, aber der gleiche Studiengang an einer anderen Hochschule fortgeführt.

P

Bei polyvalenten Studiengängen ist der erworbene Studienabschluss für den weiteren beruflichen Weg vielseitig verwendbar. Z. B. in der Lehramtsausbildung ist der Bachelor-Studiengang so ausgestaltet, dass er nicht nur lehramtsspezifische Elemente enthält, sondern dass auch Kompetenzen vermittelt und gewählt werden können, die für weitere Berufsfelder außerhalb der Schule eine Grundlage bieten.

Postgraduale Studiengänge sind Studiengänge, die in der Regel einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss voraussetzen und zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führen (z. B. Master). Siehe auch weiterführende Studiengänge.

Meistens außerhalb der Hochschule zu absolvierende fachbezogene Tätigkeit (Betriebliches Praktikum, Unterrichtspraktikum), um die spätere berufliche Praxis kennenzulernen. Innerhalb der Hochschule versteht man unter Praktikum auch eine Lehrveranstaltung, in der Studierende unter Anleitung experimentelle Arbeiten durchführen. Siehe auch Laborpraktikum und Vorpraktikum.

Ein Präsenzstudium bedeutet, dass die Studierenden während des Studiums die Lehrveranstaltungen in den Gebäuden der Hochschule besuchen und vor Ort anwesend sind. Vergleiche Fernstudium.

Für sechs oder acht Jahre gewählte*r Leiter*in einer Hochschule. Der oder die Präsident*in vertritt die Hochschule nach außen, führt den Vorsitz im Präsidium und legt dessen Richtlinien fest. Siehe auch Rektor*in.

Das Präsidium leitet die Hochschule. Es besteht aus mindestens zwei, meistens jedoch mehr Mitgliedern: Präsident*in und hauptamtliche*r Vizepräsident*in, ggf. weitere Vizepräsident*innen. Das Präsidium gestaltet die Entwicklung der Hochschule, bereitet Entscheidungen für den Senat vor und trägt dafür Sorge, dass die Hochschule ihre Aufgaben erfüllt.

Praxissemester sind in das Studium integrierte Zeiten, um eine berufliche Praxis in der Arbeitswelt kennenzulernen. Diese sind besonders in den anwendungsorientierten Studiengängen an Fachhochschulen vorgesehen. In dieser Zeit müssen in der Regel keine Lehrveranstaltungen besucht werden. Praxissemester können auch im Ausland abgeleistet werden.

Amtsbezeichnung für eine*n Hochschullehrer*in. Die Hauptaufgabe von Professor*innen ist in der Regel die eigenverantwortliche Durchführung von wissenschaftlicher Forschung und Lehre.

Verfahren, um die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen. Bei erfolgreichem Abschluss wird der Doktorgrad verliehen. Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den Abschluss eines Hochschulstudiums mit der Note "gut" und besser voraus. Bestandteil der Promotion ist die Anfertigung einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse bringen soll, sowie eine mündliche Prüfung. Sie ist Voraussetzung für eine weitere wissenschaftliche Laufbahn.

Propädeutische Veranstaltungen sind dem Beginn eines Studiums vorgeschaltete Lehrveranstaltungen, auch Vorkurse genannt. Sie dienen der Vermittlung von Vorkenntnissen, die nicht genereller Bestandteil einer Vorbildung sind, die man aber für den gewählten Studiengang von Anfang an braucht, z. B. russische oder italienische Sprachkenntnisse für entsprechende sprachwissenschaftliche Studiengänge. Sie dienen auch zur Auffrischung von erforderlichen Kenntnissen, z. B. der Mathematikkenntnisse für ingenieurwissenschaftliche Studiengänge.

Das Prüfungsamt ist zuständig für die formale Abwicklung von Prüfungen. Die Mitarbeiter*innen des Prüfungsamts informieren darüber, wie man sich zu den Prüfungen anmeldet, geben Auskünfte über die einzuhaltenden Fristen oder stellen Nachweise über die bisher erbrachten Studienleistungen aus.

Aufregung vor einer Prüfung ist ein normaler Zustand und steigert sogar die Leistung. Leidet man hingegen unter Prüfungsangst, kann man in der Prüfungssituation das vorhandene Wissen nicht mehr ausreichend abrufen und setzt sich selbst zunehmend unter Druck. Daher bieten viele Hochschulen in der Studienberatung oder der psychologischen Beratung Hilfsangebote zum Umgang mit Prüfungssituationen an.

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Die Prüfungsordnung regelt die Art und den Ablauf der Prüfungen für einen Studiengang. Sie gibt Auskunft über Prüfungsabschnitte, Prüfungspflichtfächer, besondere Voraussetzungen für Prüfungsmeldungen, die Anfertigung der Abschlussarbeit usw. Aus der Prüfungsordnung sind vor allem die für einen Abschluss zu erbringenden Leistungsnachweise oder Leistungspunkte zu ersehen.

Studierende können bei persönlichen Problemen und Krisen im Verlauf ihres Studiums die grundsätzlich vertraulichen und in der Regel kostenlosen Angebote der psychologisch-therapeutischen Beratungsstellen (PTB, an manchen Hochschulen auch "Psychosoziale Beratungsstelle"/"PSB") an ihren Hochschulen in Anspruch nehmen, z. B. bei Prüfungsangst, Motivations- und Lernschwierigkeiten oder persönlichen Krisen. Oft sind die Beratungsstellen über die örtlichen Studierendenwerke organisiert.

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Q

Bezeichnung für den Einstieg in ein höheres Semester eines neuen Studiengangs, wenn beim Fachwechsel Leistungen aus dem bisherigen Studienverlauf angerechnet werden konnten. Dadurch kann sich die Studienzeit für den neuen Studiengang verkürzen.

R

Manche Hochschulen verfügen über ein eigenes Rechenzentrum, andere teilen sich ein gemeinsames. Von dort werden viele IT-Dienste und -Services angeboten, wie z. B. E-Mail-Dienste, IT-Sprechstunden, Vergabe von Softwarelizenzen an Studierende, PC-Räume und das WLAN auf dem Campus.

Die Anzahl der Semester, die entsprechend der Prüfungsordnung bis zum ordnungsgemäßen Abschluss eines Studiengangs benötigt wird. Die Regelstudienzeit entspricht jedoch oft nicht der tatsächlichen durchschnittlichen Studienzeit. In der Praxis kann das Studium länger dauern, weil z. B. Prüfungen wegen Nichtbestehens wiederholt werden müssen. Die Regelstudienzeit beträgt in den meisten Bachelor-Studiengängen zwischen 6-8 Semestern, in den Master-Studiengängen zwischen 2-4 Semestern.

Bezeichnung für den oder die Leiter*in einer Hochschule. In Niedersachsen werden die Hochschulen entsprechend des Landeshochschulgesetzes von Präsident*innen geleitet.

Ein Repetitorium ist die organisierte Wiederholung des Lernstoffes mit dem Ziel, die anschließende Prüfung zu bestehen. Teilweise sind Repetitorien in der Hochschule zu finden, teils werden sie von privatwirtschaftlichen Anbietern gegen Geld angeboten.

Vortragsreihe zu einem übergeordneten Thema von unterschiedlichen Referent*innen. Ringvorlesungen finden an Hochschulen häufig öffentlich statt, d. h. dass auch Nicht-Hochschulangehörige die Ringvorlesung besuchen können.

Am Ende der Vorlesungszeit eines Semesters müssen Studierende regelmäßig ihre Absicht, im nächsten Semester weiterstudieren zu wollen, förmlich bestätigen und den vorgeschriebenen Semesterbeitrag bezahlen. Wer die Fristen für eine Rückmeldung versäumt, kann exmatrikuliert werden, d.h. die Hochschulmitgliedschaft verlieren.

S

Abkürzung für "sine tempore“ (lat. ohne Zeit). Lehrveranstaltungen, deren Beginn mit diesem Zusatz angekündigt wird, fangen pünktlich zur angegebenen Uhrzeit an. Vergleiche "cum tempore" (c. t.).

Umgangssprachliche Bezeichnung für den Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Lehrveranstaltung.

Studieninteressierte haben die Möglichkeit, einzelne Lehrveranstaltungen zu besuchen, um einen Eindruck vom Studien- und Lehralltag zu gewinnen. Dabei können sie überprüfen, ob die Studieninhalte mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmen. 

Das Jahr an einer Hochschule wird üblicherweise in ein Wintersemester (WiSe/WS) und ein Sommersemester (SoSe) aufgeteilt. Ein Semester (lateinisch für "Zeitraum von sechs Monaten") umfasst die Vorlesungszeit und vorlesungsfreie Zeiten. An einigen Hochschulen gibt es auch andere Einteilungen des Studienjahres wie z. B. Trimester.

Jede*r Studierende muss bei der Immatrikulation oder der Rückmeldung für das nächsthöhere Semester einen – von Hochschule zu Hochschule variierenden – Betrag zahlen. Der Semesterbeitrag umfasst einen Beitrag für die Leistungen des Studierendenwerkes (Mensa, Wohnheime), für die Arbeit des AStA und enthält in der Regel auch einen Beitrag für das Semesterticket zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Dazu kommt in Niedersachsen noch ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 75 €.

Bezeichnung für die vorlesungsfreie Zeit zwischen den Vorlesungszeiten der Semester. In diesem Zeitraum werden an den Hochschulen Prüfungen durchgeführt, es können Praktika absolviert sowie die Lehrveranstaltungen nachbereitet werden.

An vielen Hochschulen handelt der AStA mit den Vertragspartnern des öffentlichen Nahverkehrs die Höhe eines Beitrages für die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel aus. Je nach Umfang des Angebotes variiert der Beitrag von Hochschule zu Hochschule. Er ist von allen Studierenden zu zahlen.

Anzahl der Stunden, die im Verlauf eines Semesters in jeder Semesterwoche für den Besuch einer Lehrveranstaltung aufzuwenden sind, Abkürzung: SWS. Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen sind darin nicht enthalten.

Lehrveranstaltung unter der Leitung von einer oder mehreren Lehrkräften, zu der Studierende durch eigene Arbeiten (z. B. Referate) beitragen. Kann auch als Bezeichnung für eine Organisationseinheit an der Hochschule dienen (vergleichbar mit Institut).

Der Senat ist das oberste akademische Gremium einer Hochschule und vertritt alle Mitglieder. Er berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er verabschiedet unter anderem die Ordnungen der Hochschule sowie die Entwicklungsplanung.

Service Center sind zentrale Anlaufstellen in den Hochschulen, die bei der Suche nach den richtigen Ansprechpartner*innen innerhalb der Hochschule behilflich sind. Sie bieten Unterstützung bei der Orientierung auf dem Hochschulcampus.

Abkürzung für Sommersemester. Das SoSe dauert 6 Monate und startet an Universitäten in der Regel am 1. April, an Fachhochschulen am 1. März eines Jahres.

Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für das Studierendenwerk zahlen. Der Sozialbeitrag dient zur Deckung der Kosten für die sozialen Einrichtungen des Studierendenwerks (Mensa, Cafeteria, Wohnheim etc.).

Beratungsangebot der Studierendenwerke und oftmals auch des AStA für Studierende bei Problemen in sozialen Angelegenheiten, wie z. B. bei der Studienfinanzierung.

Studienabschluss in Medizin, Zahn- und Tiermedizin, Rechtswissenschaften, Pharmazie und Lebensmittelchemie. Die Studiengänge sind auf der Grundlage einer staatlichen Prüfungsordnung landes- oder bundeseinheitlich geregelt.

Stipendien sind die günstigste Art der Studienfinanzierung, weil es sich in der Regel um nicht zurückzahlbare Zuschüsse handelt. Sie werden von unterschiedlichen Einrichtungen (Stiftungen, Begabtenförderungswerke) vergeben, die kirchlich, parteipolitisch oder interessensspezifisch orientiert sind. Die Zuschüsse können einmalig, mehrmalig oder über einen längeren Zeitraum monatlich gezahlt werden. Die Anforderungen für ein Stipendium sind sehr unterschiedlich gestaltet, oft spielen soziale Kriterien eine Rolle. An den Hochschulen gibt es Vertrauensdozierende der großen Stipendienorganisationen und im Internet lassen sich verschiedene Stipendiendatenbanken finden.

Studentische Hilfskräfte (SHK) – auch "Hiwis" genannt" – sind an Hochschulen beschäftigte Studierende, die unterstützende und forschende Tätigkeiten durchführen. Oft arbeiten sie auch in Verwaltungsbereichen des öffentlichen Dienstes. 

Studienbeiträge werden in der Regel an Privathochschulen und bei weiterbildenden Studienangeboten an staatlichen Hochschulen erhoben. Diese sind entweder monatlich, semesterweise oder als gesamte Summe zu zahlen und dienen zur Finanzierung der Hochschule beziehungsweise der weiterbildenden Studiengänge. An den staatlichen Hochschulen werden für deutsche Studierende zur Zeit keine allgemeinen Studienbeiträge zur Finanzierung der Hochschulen erhoben. 

Für die Beratung von Studieninteressierten und Studierenden bestehen an den Hochschulen verschiedene Beratungsstellen und Angebote, je nach Art des Anliegens. Diese lassen sich auf den Hochschulseiten finden oder in den Service Centern der Hochschulen erfragen. Mit allen Fragen rund um das Studium kann man sich an die ZSB, die Zentralen Studienberatungsstellen wenden. Sie helfen bei der Orientierung an der Hochschule, unterstützen Studierende im Studienverlauf und können geeignete weitere Anlaufstellen nennen.

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Der oder die Studiendekan*in ist verantwortlich für die Sicherstellung des Lehrangebotes und der Studienberatung sowie die Durchführung der Prüfungen eines Fachbereichs/einer Fakultät

Studium eines oder mehrerer Studienfächer, das durch eine Prüfungs- und Studienordnung geregelt ist. Ein Studiengang führt zu einem bestimmten, berufsqualifizierenden Abschluss, z. B. Bachelor, Master, Staatsexamen. Studiengänge werden als grundständig bezeichnet, wenn sie nicht bereits einen ersten Hochschulabschluss voraussetzen.

Allen Studierenden in Niedersachsen wird nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (§12 NHG) ein Studienguthaben gewährt. Es ergibt sich aus der Regelstudienzeit für einen ersten grundständigen Studiengang plus sechs weiterer Semester. Für einen weiteren konsekutiven Masterstudiengang erhöht sich das Studienguthaben um die Semesteranzahl der entsprechenden Regelstudienzeit.

Ist das Studienguthaben verbraucht, müssen für jedes weitere Semester Langzeitstudiengebühren gezahlt werden. Es gibt verschiedene Ausnahmen, nach denen kein Studienguthaben während eines Studiums verbraucht wird, z. B. für Kindererziehungszeiten oder wenn man als gewählte*r Vertreter*in in einem Gremium der Hochschule mitarbeitet.

Das akademische Jahr an den Hochschulen ist in Semester oder Trimester unterteilt. Es beginnt mit dem Wintersemester (Start in der Regel an den Universitäten am 1. Oktober, an den Fachhochschulen am 1. September eines Jahres) und endet mit dem Sommersemester des folgenden Jahres.

Studienkollegs sind staatliche oder auch private Bildungseinrichtungen, die ausländische Studienbewerber*innen auf das gewünschte Studium an einer deutschen Hochschule vorbereiten, wenn ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland nicht anerkannt wird. Den Abschluss der Ausbildung bildet die sogenannte Feststellungsprüfung (Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber*innen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland). 

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Eine Studienordnung kann Teil der Prüfungsordnung oder eine eigenständige Ordnung sein. Sie zeigt auf, wie sich die erforderlichen Module und Lehrveranstaltungen eines Studiengangs auf den Studienverlauf verteilen und in welcher Abfolge sie innerhalb der vorgegebenen Regelstudienzeit absolviert werden sollen.

Erhält man wegen vorhandener Zulassungsbeschränkungen den Studienplatz nicht an der gewünschten Hochschule, so kann man versuchen, seinen Studienplatz mit jemandem zu tauschen. Dafür benötigt man den eigenen Zulassungsbescheid, eine*n passende*n Tauschpartner*in und die Zustimmung der beiden Hochschulen. Antragsformulare gibt es oft über das Studierendensekretariat der Hochschulen. Tauschpartner*innen kann man z. B. im Internet in den Studienplatz-Tauschbörsen suchen.

In Niedersachsen erhalten die Hochschulen seit der Abschaffung der Studienbeiträge weiterhin entsprechende Mittel, um die Qualität von Lehre und Studienbedingungen zu erhalten und zu verbessern. Die Studienqualitätsmittel sollen insbesondere für Maßnahmen ausgegeben werden, um das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu verbessern. Die Studierenden dürfen über die Verwendung dieser Mittel mitbestimmen.

Eine Studienrichtung (auch Vertiefungsrichtung oder Studienschwerpunkt genannt) ist eine – in der Prüfungsordnung festgelegte – Spezialisierungsmöglichkeit innerhalb eines Studiengangs.

Studienstiftungen bzw. Begabtenförderungswerke unterstützen Studierende mit herausragenden Leistungen und Engagement in ihrer akademischen Ausbildung. Die staatlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützten 13 Begabtenförderungswerke streben neben der finanziellen Förderung durch zusätzlich Angebote an, bei ihren Stipendiaten Leistungs-, Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungskompetenz zu stärken sowie Toleranz und Verständnis gegenüber anderen Meinungen und Kulturen zu entwickeln.

Einen Studierendenausweis erhalten alle Studierende nach der Einschreibung. Er gilt für ein Semester und wird für die weiteren Semester jeweils nach der Rückmeldung und Zahlung des Semesterbeitrages neu ausgestellt. Damit werden den Studierenden z. B. Ermäßigungen in Museen und bei Veranstaltungen gewährt.

Das Studierendenparlament ist die gewählte Vertretung aller Studierenden einer Hochschule. Es wird in der Regel einmal jährlich gewählt und bestimmt die Mitglieder des AStA.

Das Studierenden- oder Studentensekretariat – auch Immatrikulationsamt genannt – ist eine Einrichtung der Hochschule, die u. a. für das Bewerbungsverfahren, die Vergabe der Studienplätze und die Einschreibung der Studierenden zuständig ist.

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Da die Studierenden zu den Mitgliedern einer Hochschule zählen, wirken sie auch an der Selbstverwaltung der Hochschule mit. Die Studierendenvertretung vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber den Hochschulen, der Öffentlichkeit und Behörden. Zur Wahrnehmung der Aufgaben wählen die Studierenden Vertreter*innen, z. B. für das Studierendenparlament, den AStA oder Studierendenrat.

Aufgabe der Studierenden- oder Studentenwerke ist die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche, sportliche und kulturelle Förderung der Studierenden. Die Studierendenwerke berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern, von Studierenden mit Beeinträchtigungen und von ausländischen Studierenden. Sie fördern die Vereinbarkeit von Studium und Familie. Sie betreiben verschiedene Einrichtungen wie z. B.  Mensa, Wohnheime, Bafög-Amt, Zimmer- und Wohnungsvermittlung, Psychotherapeutische Beratungsstellen, Sozialberatung und viele mehr.

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In Niedersachsen ist auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung die Aufnahme eines Studiums bei Vorliegen bestimmter beruflicher Qualifikationen (z. B. Meisterprüfung oder eine 3-jährige Ausbildung und anschließend 3 Jahre Berufspraxis, die sog. "3+3-Regel") möglich. Siehe auch Immaturenprüfung.

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Abkürzung für Semesterwochenstunden.

T

Eine Technische Universität (TU) ist eine promotionsberechtigte wissenschaftliche Hochschule, die ein breites Angebot insbesondere an technischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen besitzt.

Ein Teilzeitstudium kann berufsbegleitend wahrgenommen werden. Es richtet sich an Studieninteressierte, die neben dem Beruf oder beispielsweise neben Betreuungsaufgaben studieren möchten. Die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend bei dieser Studienform. Ein Teilzeitstudium ist nach dem BAföG nicht förderungsfähig. Vergleiche Vollzeitstudium.

In einigen Studiengängen wird die Vorlesungszeit oder das Studienjahr in drei (Trimester) statt wie üblich in zwei Abschnitte aufgeteilt. Siehe auch Semester.

Studierende aus höheren Semestern, die studentische Gruppen in fachlicher oder sozialer Weise betreuen, wie z. B. in Einführungsveranstaltungen und in Tutorien, die Inhalte von Lehrveranstaltungen vertiefen.

Übungskurs, der eine Lehrveranstaltungen begleitet und oft von studentischen Tutor*innen geleitet wird. Tutorien finden meist in kleineren Gruppen statt. Der Begriff wird auch für studentisch betreute Einführungsveranstaltungen verwendet.

U

Übungen sind Lehrveranstaltungen, die zur Vertiefung der Inhalte einer Vorlesung dienen. Sie werden entweder in kleineren Gruppen abgehalten (auch Tutorien genannt), oder finden mit der gesamten Vorlesungsgruppe in einem Hörsaal statt. In diesem Fall spricht man auch von einer Zentralübung. 

uni-assist ist eine Servicestelle staatlicher Hochschulen in Deutschland für internationale Studienbewerbungen. Sie überprüft die erforderlichen Zeugnisse und Dokumente und stellt fest, ob sie gleichwertig mit deutschen Schul- oder Studienabschlüssen sind. Erfüllen die eingereichten Unterlagen der ausländischen Studienbewerber*innen die von den Hochschulen festgelegten Voraussetzungen, leitet uni-assist diese an die entsprechenden Hochschulen weiter. Da uni-assist keine staatliche Finanzierung erhält, ist die Vorprüfung kostenpflichtig.

Universitäten sind Hochschulen, in denen in verschiedenen Fachdisziplinen wissenschaftlich gelehrt und geforscht wird. Neben gleichgestellten Hochschulen besitzen Universitäten traditionell das Promotionsrecht. Das heißt, sie sind befugt den akademischen Grad eines oder einer Doktor*in zu verleihen.

Das Urlaubssemester ist ein halbes Jahr Pause vom Studium, das Studierende unter bestimmten Voraussetzungen bei der Hochschule beantragen können. Wichtige Gründe sind z. B. Praktikum, Auslandsstudium, längere Krankheit oder Schwangerschaft. Während dieser Zeit bleiben sie an der Hochschule eingeschrieben, dürfen aber nicht an den Prüfungen teilnehmen oder Leistungsnachweise erwerben. Ein Urlaubssemester wird daher auch nicht als Fachsemester bewertet, z. B. für das BAföG oder die Langzeitstudiengebühren.

V

Zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden erheben die niedersächsischen staatlichen Hochschulen einen Verwaltungskostenbeitrag für jedes Semester in Höhe von 75 € und für jedes Trimester in Höhe von 50 €. Dieser Beitrag ist als Teil des Semesterbeitrages jeweils zur Einschreibung und zur Rückmeldung von den Studierenden zu entrichten.

Bei einem Vollzeit-Präsenz-Studium ist die wöchentliche Lernzeit mit ca. 40 Stunden angesetzt. Diese Stundenzahl ergibt sich aus der Zeit für den Besuch der Lehrveranstaltungen und ihre Vor- und Nachbereitung. Im Gegensatz zum Fernstudium ist beim Präsenz-Studium die Anwesenheit in der Hochschule erforderlich. Vergleiche auch Teilzeitstudium.

Für einige Studiengänge werden Vorkurse angeboten, mit denen eventuell vorhandene Lücken in der schulischen Vorbildung vor Studienbeginn geschlossen werden sollen. Diese Kurse finden meist kurz vor Vorlesungsbeginn statt und können auch als Online-Kurse gestaltet sein. Siehe auch Brückenkurs.

Als Vorlesung wird eine Veranstaltung bezeichnet, bei der ein*e Dozentin*in einen Überblick über ein bestimmtes Fachgebiet in Form eines Vortrags liefert. Die Studierenden müssen das Gehörte selbstständig nachbereiten oder es werden z. B. begleitende Tutorien dazu angeboten.

Enthält das gesamte Lehrveranstaltungsangebot der Hochschule im jeweiligen Semester und wird auf den Hochschulseiten veröffentlicht. Das Vorlesungsverzeichnis enthält jedoch nur die Auflistung der einzelnen Lehrveranstaltungen und Dozent*innen. Nähere Beschreibungen und weitere Hinweise finden sich in den Modulkatalogen der einzelnen Fächer.

Die Lehrveranstaltungen an der Hochschule finden während der Vorlesungszeit statt. Die Termine für den Vorlesungsbeginn im Sommer- und Wintersemester liegen jeweils 1-2 Wochen nach dem Semesterbeginn. Die Phasen des Semesters zwischen den Vorlesungszeiten werden als vorlesungsfreie Zeit oder umgangssprachlich auch als Semesterferien bezeichnet.

Ein Praktikum, das vor Studienaufnahme abzuleisten ist. Es können 6 Wochen, aber z. B. auch 26 Wochen vorgeschrieben sein, je nach Hochschule oder Studiengang. Eine einschlägige Vorbildung, z. B. ein fachrichtungsgleicher Fachoberschulabschluss oder eine einschlägige Berufsausbildung kann auf das Vorpraktikum angerechnet werden.

W

Lehrangebot, das aus einem umfangreichen Angebot – oft auch aus einem anderen Fachbereich – frei gewählt werden kann.

Lehrangebot, das entsprechend der Prüfungs- oder Studienordnung aus einem festgeschriebenen Katalog von Modulen ausgewählt werden muss.

Die Zeit zwischen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und dem beabsichtigtem Studienbeginn, gezählt in Halbjahren (Semestern). Zeiten, in denen bereits – an einer deutschen Hochschule – studiert wurde, werden nicht mitgezählt.

Weiterbildende Masterstudiengänge sind meist so angelegt, dass sie berufsbegleitend absolviert werden können. Für die Zulassung muss man mindestens ein Jahr berufliche Praxis nachweisen. Für weiterbildende Master werden von den Hochschulen Studiengebühren in unterschiedlicher Höhe erhoben. Vergleiche konsekutiver Master.

Ein weiterführender Studiengang ist ein Studiengang, der in der Regel einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss voraussetzt und zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt (z. B. Master). Siehe auch postgraduale Studiengänge.

Als Werkstudent*in bezeichnet man Studierende, die neben dem Studium in einem Unternehmen arbeiten und an der Hochschule eingeschrieben sind. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt dabei während der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden/Woche und in der vorlesungsfreien Zeit bis zu 40 Stunden/Woche. Die Studierenden arbeiten bei einem Werkstudierendenjob fachbezogen zum eigenen Studium.

Zu den typischen wissenschaftlichen Arbeiten gehören Hausarbeiten, Seminararbeiten und Abschlussarbeiten. Üblicherweise werden diese von einzelnen oder mehreren Studierenden oder Wissenschaftler*innen an einer Hochschule mit dem Ziel verfasst, einen wissenschaftlichen Stand wiederzugeben oder Wissen zu vermehren. Das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit kann eine Form der Prüfungsleistung sein. 

Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) sind befristet eingestellte Mitarbeiter*innen an Hochschulen. Sie müssen erfolgreich ein wissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen haben und werden nach festgelegten Stundensätzen bezahlt. Sie nehmen unterstützende Aufgaben in der Forschung und Lehre wahr.

Wissenschaftliche Weiterbildung ist die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer ersten Bildungsphase und in der Regel nach Aufnahme einer Erwerbs- oder Familientätigkeit, wobei das wahrgenommene Weiterbildungsangebot dem fachlichen und didaktischen Niveau der Hochschule entspricht (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001).

Weiterbildungskurse oder Zertifikate bieten fachspezifisches Wissen für ausgewählte Berufsgruppen oder allgemeine Inhalte für ein an wissenschaftlichen Themen interessiertes Publikum auf akademischem Niveau an. Die Teilnehmenden erhalten eine vertiefte Ausbildung in einem spezifischen Fachbereich, sodass eine Zusatzqualifikation im erlernten Beruf oder in einem neuen Fachgebiet erworben werden kann.

Für den erfolgreichen Abschluss einer wissenschaftlichen Weiterbildung kann ein Leistungsnachweis verlangt werden. In der Regel wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt, welche die erbrachten ECTS-Punkte ausweist. Manche Weiterbildungen schließen auch mit Zertifikaten wie z.B. CAS oder DAS ab.

Angestellte Wissenschaftler*innen führen in ihren Arbeitsgebieten wissenschaftliche Aufgaben in Lehre und Forschung durch und sind oft einer höher gestellten Person (Professor*in, Abteilungsleitung) zugeordnet. Häufig sind sie auf befristeten Projektstellen tätig. Sie machen den größten Anteil des akademischen Mittelbaus an Hochschulen aus.

Abkürzung für Wintersemester. Das Wintersemester dauert 6 Monate und startet an Universitäten in der Regel am 1. Oktober, an Fachhochschulen am 1. September eines Jahres.

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Bezeichnung für die Prüfung zum fachbezogenen Hochschulzugang in Niedersachsen für Interessierte ohne formale Hochschulzugangsberechtigung. Wird auch Immaturen-Prüfung genannt. Für die Zulassung zur Prüfung bestehen bestimmte Voraussetzungen wie z. B. der Nachweis längerer Berufstätigkeit oder vergleichbarer Tätigkeiten, aber auch z. B. Kindererziehungszeiten. Eine Vorbereitung auf die Prüfung bieten verschiedene Einrichtungen der Erwachsenenbildung an, wie die Volkshochschulen.

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Darunter werden Serviceeinrichtungen einer Hochschule zusammengefasst, wie z. B. Beratungsstellen, Bibliothek, Zentrum für Hochschulsport oder das Rechenzentrum.

Zentrale Studienberatung (ZSB), manchmal auch als Allgemeine Studienberatung bezeichnet. Beratungseinrichtung an den Hochschulen für Studieninteressierte, Studierende und alle anderen, die Fragen rund ums Studium haben. Die Beratungsstellen informieren über Studiengänge, beraten und unterstützen z. B. bei der Studienwahl und helfen bei der Orientierung an den Hochschulen. Als Ansprechpartner*innen für Studierende bieten sie Unterstützung bei der Gestaltung eines erfolgreichen Studienverlaufs.

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Der Zulassungsbescheid wird erteilt, sobald ein*e Studienbewerber*in für einen bestimmten Studiengang an einer Hochschule alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und z. B. im Rahmen eines Auswahlverfahrens ausgewählt wurde.

Ist ein Studiengang zulassungsbeschränkt, dann steht für diesen Studiengang nur eine bestimmte Zahl von Studienplätzen zur Verfügung, die in einem Auswahlverfahren vergeben werden. Umgangssprachlich wird auch gesagt, dass der Studiengang einen N.C. (Numerus Clausus) besitzt.

Geregeltes Verfahren zur Verteilung der Studienplätze an die Studieninteressierten. Wichtige Voraussetzung ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung.

Bezeichnung des Bildungsweges von Personen, die nach ihrem Schulabschluss ohne Hochschulzugangsberechtigung eine berufliche Ausbildung absolviert und/oder berufstätig gewesen sind und auf unterschiedlichen Wegen an die Hochschule gelangt sind (z. B. Hochschulzugangsberechtigung durch Abendgymnasium oder Immaturenprüfung).

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Ein Zweitstudium ist ein weiteres grundständiges Studium, welches nach erfolgreichem Abschluss eines ersten Hochschulstudiums aufgenommen wird.

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