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Studieren in Niedersachsen > Fach-, Orts-, Hochschulwechsel
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Fach-, Orts-, Hochschulwechsel
Falls Sie Ihren Studiengang wechseln wollen, an eine andere Hochschule und/oder einen anderen Hochschulort gehen möchten, sollten Sie einige Dinge beachten. Diese Seite gibt Ihnen darüber Auskunft.
1.    Fachwechsel
2.    Ortswechsel, Hochschulwechsel
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1. Fachwechsel

Viele Studierende beenden nicht denjenigen Studiengang, den sie einmal angefangen hatten. Manche brechen ihr Studium ab, um sich außerhalb der Hochschule neu zu orientieren, andere wiederum wechseln von dem einen in einen anderen Studiengang. Dafür gibt es viele Gründe: z. B. mangelnde Information vor Aufnahme des Studiums über Inhalte und Anforderungen, die Studienfachrealität stimmt nicht mit den Erwartungen überein, die Interessen haben sich verändert usw.

Ein Fachwechsel liegt natürlich immer dann vor, wenn Sie eindeutig einen anderen Studiengang beginnen als den zunächst gewählten, den Sie noch nicht abgeschlossen hatten. Das scheint eine Binsenwahrheit zu sein. Aber: Sie wechseln auch Ihr Fach, wenn Sie z. B. einen Universitätsstudiengang gegen einen Fachhochschulstudiengang „umtauschen“.

Falls Sie aus dem einen oder anderen Grund Ihr bisher studiertes Fach nicht mehr weiter betreiben wollen, so sollten Sie sich mit Ihrer Entscheidung nicht allzu viel Zeit lassen. Je früher Sie wechseln, desto besser. Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Lassen Sie sich ausführlich über Ihre Möglichkeiten und das neue Fach informieren und beraten, damit Ihr zweiter Versuch erfolgreicher als der erste wird. Die Studienberatungsstellen stehen Ihnen dafür zur Verfügung.
Denken Sie daran, dass die bisher studierten Semester bei der Berechnung der zu entrichtenden Studienbeiträge für das neue Fach angerechnet werden.
Falls Sie eine ähnliche wie die bisher studierte Fachrichtung beginnen wollen, können Sie sich evtl. schon erbrachte Leistungen anrechnen lassen, was zu einer Reduzierung der Studienzeit führen kann. Dazu kann Ihnen die Fachberatung des neuen Faches Auskunft geben, deren Sprechzeiten Sie an den Informationsbrettern der Fachbereiche oder bei den Studienberatungsstellen erfahren können. Denken Sie aber daran, dass Sie bei einer Bewerbung für den neuen Studiengang die normalen Fristen einhalten müssen!
Falls Sie eine gänzliche neue Fachrichtung studieren wollen oder Ihnen keine Leistungen angerechnet werden, die zu einer Einstufung in ein höheres Semester reichen, so bewerben Sie sich ganz normal als Erstsemester. Sie haben – zulassungsrechtlich gesehen – keine Vorteile dadurch, dass Sie schon an der Hochschule sind, wenn Sie denn auch an dieser das neue Fach studieren wollen. An einer anderen bewerben Sie sich ohnehin als Studienbeginner/in. Auch hierbei müssen Sie die Bewerbungsfristen einhalten!
Nicht als Fachwechsel gilt i. d. R., wenn Sie sehr schnell nach Aufnahme Ihren Studiengang wieder abbrechen und dann zum nächsten oder übernächsten Semester ein anderes Fach beginnen. Bei den meisten Hochschulen dürfen Sie sich dafür aber nicht mehr als die ersten beiden Monate des Semesters (nicht der Vorlesungszeit!) Zeit lassen. In diesem Falle werden Sie so behandelt, als hätten Sie sich noch nie an einer Hochschule eingeschrieben.
Falls Sie BAföG beziehen und auch weiterhin gefördert werden wollen, so gilt für Sie über das o. g. hinaus u. a.:
Ein Fachwechsel „aus wichtigem Grund“ ist nur längstens bis zum Ende des 3. Fachsemester möglich. Wichtige Gründe können sein: Sie kommen mit den Leistungsanforderungen Ihres Studiums nicht zurecht („Eignungsmangel“) oder Sie stellen fest, dass sich Ihr Studieninteresse verändert hat: z. B. merken Sie im Lehramtsstudium bei den ersten Praktika, dass Sie aller guten vorherigen Informationen zum Trotz, sich nicht mehr vorstellen können in einer Schule zu unterrichten („Neigungswandel“) oder Sie wurden für Ihr Wunschstudium wegen Zulassungsbeschränkungen bisher nicht zugelassen, hatten sich dafür regelmäßig beworben (mit Ausnahme der Zeiten des Wehr-, Zivil- oder eines ähnlichen Dienstes sowie unter bestimmten Umständen einer Bewerbungsmöglichkeit) und das Alternativstudium ernsthaft mit dem Ziel eines Abschlusses aufgenommen und können daraus möglichst auch noch anrechenbare Leistungen für das Wunschstudium vorweisen. Kein „wichtiger Grund“ ist die vermeintliche Verschlechterung der Berufsaussichten!
Wenn bei Ihnen ein Neigungswandel vorliegt, dann sollten Sie den Wechsel Ihres Faches aus diesem Grund nicht später als bis zum Ende des 2. Semesters vollziehen.
Auch wenn Sie bisher kein BAföG erhalten haben, für den nach einem Fachwechsel angestrebten Studiengang jedoch beantragen wollen, so gilt das auch förderungsrechtlich als Fachwechsel mit allen hier geschilderten Konsequenzen.
Einen Fachwechsel aus wichtigem Grund müssen Sie unmittelbar dann vollziehen, wenn Sie Gewissheit darüber erlangt haben. Wenn Ihnen z. B. schon nach dem ersten Semester klar ist, dass der von Ihnen gewählte Studiengang nicht der richtige ist, so müssen Sie ihn auch zu diesem Zeitpunkt abbrechen.
Den Fachwechsel müssen Sie immer schriftlich begründen. Bevor Sie dieses tun, sollten Sie sich beraten lassen: z. B. in den Studienberatungsstellen, den Sozialberatungen der Studentenwerke oder Studierendenvertretungen.
Bei einem Fachwechsel aus wichtigem Grund werden die bisher studierten Semester auf die Förderungshöchstdauer des neuen Studiengangs angerechnet. Ihre Förderungsdauer verringert sich damit. Nach Ablauf können Sie jedoch die Förderung für eine bestimmte Zeit als verzinsliches Bankdarlehen erhalten.
Darüber hinaus ist ein Fachwechsel „aus unabweisbarem Grund“ möglich. Wenn Sie einen solchen vorweisen können, ist es egal, in welchem Semester Sie sich befinden. „Unabweisbare Gründe“ können sein: eine Krankheit, die Sie zur Aufgabe des bisherigen Studiums zwingt (z. B. eine Allergie bei einer Chemikerin, ein körperliches Gebrechen bei einem Sportstudenten) oder die Veränderung der Weltanschauung (z. B. bei Studierenden der Theologie, einer Bundeswehrhochschule) oder auch psychische Gründe. Die Anerkennung eines Fachwechsels „aus unabweisbarem Grund“ erfordert hieb- und stichfeste Nachweise!
Bei Fachwechsel „aus unabweisbarem Grund“ wird BAföG während der zusätzlich benötigten Zeit wie gewohnt als Zuschuss und zinsloses Darlehen gewährt.
Förderungsrechtlich kein Fachwechsel liegt vor, wenn Sie in einen neuen Studiengang wechseln und Ihnen dafür die Leistungen und Semester aus dem bisherigen Studium voll angerechnet werden. Das nennt man dann Schwerpunktverlagerung.
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2. Ortswechsel, Hochschulwechsel

Ein Orts- oder Hochschulwechsel kann aus unterschiedlichen Gründen vorgenommen werden, z. B.: Sie möchten innerhalb Ihres Studiengangs einen Schwerpunkt studieren, der an Ihrer gegenwärtigen Hochschule nicht angeboten wird, Sie wollen an eine größere oder kleinere Hochschule gehen oder Sie haben einfach ganz persönliche Gründe, an einen anderen Ort zu ziehen. Auf einige Dinge sollten Sie dabei achten:

Versuchen Sie, zunächst einen größeren, sinnvollen Abschnitt Ihres Studiums an Ihrer bisherigen Hochschule abzuschließen. Das erleichtert Ihnen den Start an der neuen Hochschule. Wenig Sinn macht i. d. R. ein Wechsel, wenn Ihr Studium bereits sehr weit fortgeschritten ist, z. B. kurz vor den Abschlussprüfung.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig – mindestens ein halbes Jahr vorher – wie die Zulassungsbedingungen sind, bis wann Sie sich mit welchen Unterlagen bewerben müssen. Auch für höhere Semester kann es Zulassungsbeschränkungen geben.
Ebenso rechtzeitig sollten Sie bei der Fachberatung Ihres Faches an der neuen Hochschule nachfragen, ob alle Ihre bisherigen Studienleistungen auch dort angerechnet werden und ob Sie evtl. Leistungsnachweise „nachliefern“ müssen. Denn die meisten Studiengänge an den Hochschulen sind durch hochschuleigene Prüfungsordnungen geregelt, die auch bei gleichen Fachrichtungen voneinander abweichen können. Falls Sie mit dem Ziel Lehramt studieren gilt Vergleichbares beim Wechsel in ein anderes Bundesland: Diese Studiengänge werden durch staatliche Prüfungsordnungen der einzelnen Länder geregelt. Dabei gibt es teilweise erhebliche Unterschiede, die einen Ortswechsel nicht immer ganz einfach machen können.
  Denken Sie auch daran, das soziale Umfeld Ihres neuen Studienortes eingehend zu erkunden: Wohnmöglichkeiten, Freizeitangebote, Jobben etc.
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