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| Falls Sie neben Ihrem schon betriebenen
Studiengang oder nach dessen erfolgreichem Abschluss
ein weiteres Studium aufnehmen wollen, so ist das
grundsätzlich möglich (§ 19 Abs.
1 Niedersächsisches Hochschulgesetz). Sie müssen
jedoch einige Dinge bedenken. Dabei ist zunächst
zu beachten, ob es sich um ein Doppel- oder Zweitstudium
handelt. |
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Als Doppelstudium bezeichnet man
das gleichzeitige Studium von zwei unterschiedlichen
Studiengängen. Nicht
um ein Doppelstudium handelt es sich, wenn Sie
z. B. zwei unterschiedliche Fächer studieren
und die Wahl einer Fächerkombination für
den jeweiligen Studiengang vorgeschrieben ist.
Gründe für die Aufnahme
eines weiteren Studiengangs können z. B.
in der damit verbundenen vermeintlich höheren
Qualifizierung und besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt
gesehen werden. Die folgenden Hinweise sollten
Sie bedenken: |
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Falls Sie noch
nicht studieren, können Sie sich i. d.
R. nur für einen
zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
Zusätzlich könnten Sie die Einschreibung
in einen anderen Studiengang als Doppelstudium
beantragen. Beachten
Sie jedoch: Wenn überhaupt, ist
die Aufnahme eines Doppelstudiums erst sinnvoll,
wenn Sie in Ihrem zunächst begonnen Studiengang
bereits eine erhebliche Anzahl an Semestern
und Studienleistungen absolviert haben, da besonders die ersten
Semester - z. B. wegen der neuen Lebens- und
Lernsituation - einen über das normale
Studium hinausgehenden Arbeitsaufwand erfordern. |
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Schätzen
Sie Ihre Arbeitskräfte
realistisch ein! Auch nach den erfolgreich
absolvierten ersten Semestern erfordert die Aufnahme
eines weiteren Studiengangs, dass Sie mit
nahezu der Verdoppelung der an Sie gestellten
Leistungsanforderungen rechnen müssen.
Schließlich haben Sie die gleichen Leistungsnachweise
zu erbringen wie Studierende, die den Studiengang
als alleiniges Studium absolvieren. |
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Formal gibt es
bei zulassungsfreien
Studiengängen keine Probleme,
für einen weiteren Studiengang auch tatsächlich
eingeschrieben zu werden. Da hierbei alle
Interessentinnen und Interessenten, die eine
erforderliche Hochschulzugangsberechtigung
vorweisen können, auch einen Studienplatz
erhalten, nehmen Sie als Doppelstudierende/r
Niemandem einen weg. |
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Anders kann sich
das bei zulassungsbeschränkten
Studiengängen verhalten. Dort
wird man Ihre Bewerbung zum Doppelstudium
i. d. R. nur dann akzeptieren, wenn Sie mit
einer Bescheinigung des angestrebten Studiengangs
nachweisen können, dass das für
Ihr Studienziel sinnvoll ist und die Absolvierung
des Studiums auch wirklich möglich ist.
Und beachten Sie, dass Sie evtl. einen Platz
besetzen, den andere Bewerberinnen oder Bewerber,
die sich nur für diesen Studiengang beworben
haben, gerne erhalten hätten. |
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Bei einem Doppelstudium
müssen Sie Studienbeiträge entrichten. Diese müssen jedoch nur in Höhe des für einen Studiengang geforderten Betrages gezahlt werden. Die Regelungen über Langzeitstudiengebühren gelten analog. |
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| Darüber hinaus empfiehlt sich
dringend, vor
Aufnahme eines Doppelstudiums eine Studienberatungsstelle
und/oder die Fachberatungen beider Studiengänge
aufzusuchen. |
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Ein Zweitstudium liegt dann vor,
wenn Sie bereits ein Hochschulstudium erfolgreich
abgeschlossen haben und einen weiteren Studiengang
aufnehmen. Ein Masterstudium, das den vorherigen
Erwerb eines Bachelor-Abschlusses voraussetzt (konsekutives Studium),
gilt nicht
als Zweitstudium!
Gründe für die Aufnahme
eines Zweitstudiums können beispielweise
sein: |
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Ihr Berufsziel
erfordert den Abschluss zweier aufeinander
folgender Studiengänge. Dies ist z. B.
bei den Berufen Kieferchirurg/in und Schulpsychologe/in
der Fall. |
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Sie haben ein
FH-Studium erfolgreich absolviert und möchten
nun in derselben Fachrichtung auch noch einen
Universitätsabschluss erwerben. |
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Sie möchten
sich neu orientieren, weil Sie mit Ihrem abgeschlossenen
Studium auf dem Arbeitsmarkt keine Chance
sehen oder sich Ihre berufliche Interessen
geändert haben. |
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Folgende Hinweise sollten Sie
bei einem Zweitstudium beachten: |
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Falls Sie sich
für einen zulassungsbeschränkten
Studiengang interessieren, so gelten
Einschränkungen: Es stehen nur bis zu
3 % der Studienplätze für Zweitstudienbewerberinnen
und bewerber zur Verfügung. Kriterien
für die Auswahl sind die Durchschnittsnote
des Abschlusses des Erststudiums und die Gründe,
die Sie für Ihr Vorhaben anführen.
Für beide Kriterien werden Punkte vergeben,
diejenigen mit den höchsten Punktzahlen
haben die besten Chancen, einen Studienplatz
zu bekommen. Ausführliche Informationen
über mögliche Begründungen
und ihre Bewertung erhalten Sie bei hochschulstart.de.
Sie gelten auch für die zulassungsbeschränkten
Studiengänge, die von den Hochschulen
selbst vergeben werden. |
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Zulassungsfreie
Studiengänge können Sie
auch als Zweitstudienbewerber/in ohne zulassungsrechtliche
Probleme aufnehmen. |
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Auch für
ein Zweitstudium gelten die Regelungen zu den Studienbeiträgen. Danach werden die bisher an Hochschulen der
Bundesrepublik studierten Semester angerechnet.
Nach Ablauf der für den jeweiligen Studiengang festgelegten Höchstsemesterzahl werden Langzeitstudiengebühren erhoben. Dies
gilt nicht, wenn Sie für die
Erreichung Ihres Berufsziels die Abschlüsse
zweier aufeinander folgender Studiengänge
benötigen (s. o.). |
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Bevor Sie sich für ein Zweitstudium
entscheiden, sollten Sie sich überlegen, ob
Sie nicht auch mit einem weiterführenden
Studiengang Ihr Ziel erreichen können. Die niedersächsischen Hochschulen
bieten gegenwärtig ca. 350 weiterführende
Studienangebote an. Eine Übersicht erhalten
Sie hier. |
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