Die 10 niedersächsischen
Berufsakademien sind nichtstaatliche, jedoch staatlich
anerkannte Einrichtungen, an denen eine wissenschaftsbezogene
und praxisorientierte Ausbildung in bestimmten
Berufsfeldern möglich ist. Dabei handelt
es sich um „duale“ Ausbildungsgänge,
in die eine betriebliche Ausbildung (mit Abschlussprüfung
vor einer Industrie- und Handelskammer) in den
ersten Ausbildungsabschnitt einbezogen ist. Insofern
ist ein Ausbildungsvertrag mit einem kooperierenden
Betrieb Voraussetzung. Die betriebliche Ausbildung
wird i. d. R. nach zwei Jahren, das Studium an
der Berufsakademie nach einem weiteren Jahr abgeschlossen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Berufsakademien
auch Bachelor-Studiengänge anbieten, deren
Abschlüsse als gleichwertig mit den entsprechenden
von Fachhochschulen und Universitäten angesehen
werden. Voraussetzung für den Besuch einer
Berufsakademie ist neben dem Ausbildungsvertrag
auch der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung
für ein Studium an niedersächsischen
Hochschulen.
Den Wortlaut des Niedersächischen Berufsakademiegesetzes
können Sie hier
nachlesen.
Die folgende Liste gibt Ihnen einen Überblick
über Studienangebot und Anschriften der niedersächsischen
Berufsakademien. Außerdem können Sie
sich über die Links zu den jeweiligen Internetangeboten
weitere Informationen verschaffen.
Bitte beachten Sie: die Abkürzung
„BA“ in dieser Liste steht für
„Berufsakademie“ und bedeutet nicht
etwa „Bachelor of Arts“. |